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Bachelor ist nicht gleich Bachelor
Wir klären die Unterschiede auf

Lesedauer: 4 min

Worin unterscheiden sich die Abschlüsse und worauf sollte man achten

In Deutschland gibt es derzeit acht Bachelor-Abschlüsse. Wir erklären, was sie ausmacht und worauf Sie bei Ihrer Entscheidung achten sollten. Denn die Wahl gibt die Richtung für den weiteren Berufsweg Ihres Kindes vor.

Ein Artikel von Ada Khanide

Bachelor in der Tasche
Bachelor in der Tasche
Aber welchen?
© Foto von Pexels
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Bachelor in der Tasche
Aber welchen?
Bachelor in der Tasche

Was ist eigentlich ein Bachelor überhaupt?

Je nach Abschluss absolvieren Studierende das international anerkannte Bachelor-Studium in Vollzeit in sechs bis acht Semestern, also drei bis vier Jahren. Der Berufseinstieg ist direkt im Anschluss möglich. Für potenzielle Arbeitgeber ist der Abschluss wichtig: Die Zusatzbezeichnungen wie „of Arts“ oder „of Science“ sorgen für eine Abgrenzung und geben unter anderem Auskunft über den wissenschaftlichen Schwerpunkt.

In Deutschland gibt es derzeit acht Bachelor-Abschlüsse. Wir erklären, was sie ausmacht und worauf Sie bei Ihrer Entscheidung achten sollten. Denn die Wahl gibt die Richtung für den weiteren Berufsweg Ihres Kindes vor.

Bereich: Gesellschafts-, Sozial-, Wirtschafts- und Kulturwissenschaften, mit möglichen Studiengängen: Psychologie, Kommunikationswissenschaften, Germanistik. Besonderheit hierbei: 1-Fach-Bachelor (nur ein Hauptfach) oder 2-Fach-Bachelor (Haupt- mit Nebenfach oder zwei Hauptfächer) möglich
Bereich: Natur- und Ingenieurwissenschaften, Wirtschaft und Technik, mit möglichen Studiengängen: Informatik, Biologie, Architektur. Besonderheit hierbei: theoretisch aufgebaut, sehr forschungsintensiv
Bereich: Natur- und Ingenieurwissenschaften, Technik, mit möglichen Studiengängen: Umwelttechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik. Besonderheit hierbei: praxisorientiert (mit Management-Anteilen)
Bereich: Rechtswissenschaften mit möglichen Studiengängen: Wirtschaftsrecht, Steuerrecht. Besonderheit hierbei: vor allem im Ausland mit guten Jobaussichten verbunden. Wer in Deutschland als Richter*in oder Anwalt / Anwältin arbeiten möchte, benötigt das 1. und 2. Staatsexamen sowie ein Referendariat
Bereich: Kunstwissenschaften, mit möglichen Studiengängen: Malerei, Bildhauerei oder Medienkunst. Besonderheit hierbei: Bewerbung meist mit einer Werkmappe, Bachelor-Arbeit als Kunstwerk (neben schriftlicher wissenschaftlicher Arbeit)
Bereich: Grundlage für Lehrertätigkeit, Optionen im außerschulischen Bildungsbereich, mit dem Studiengang: Bachelor of Education (Schulform wird mit Studienbeginn gewählt). Besonderheit hierbei: Zusätzlich ist ein Master of Education oder das 2. Staatsexamen sowie ein Referendariat nötig (je nach Bundesland)
Bereich: Musikwissenschaften, mit möglichen Studiengängen: Musik, Gesang, Gitarre. Besonderheit hierbei: Besonders hoher Praxisanteil. Zahlreiche Spezialisierungsmöglichkeiten wie Klassik, Jazz, Rock oder Pop – aber auch mit technischer Orientierung wie etwa Tontechnik
Bereich: Musikwissenschaften, mit möglichen Studiengängen: Elementare Musikpädagogik. Besonderheit hierbei: Ermöglicht die Arbeit über die künstlerische Karriere hinaus. Erwerb von Kompetenzen in Marketing, Management, Musikjournalismus oder Musiktherapie
Deutschlands acht Bachelor-Typen

Hier den Überblick verschaffen

Schon vom Bachelor of Business Administration gehört?

Darüber hinaus sollten Sie den Bachelor of Business Administration kennen. Neben einem großen Angebot im meist englischsprachigen Ausland ist er in Deutschland häufig an (privaten) Business Schools zu finden. Bei Bachelorabschlüssen mit dem Zusatz „Honours“ sollten Sie genau hinsehen: Diese schließt die Kultusministerkonferenz in ihren gemeinsamen Strukturvorgaben laut Punkt A5.3 von weiteren Differenzierungen aus. Das heißt: Der Zusatz wird nicht von allen Universitäten anerkannt und kann den Zugang zu einem Masterstudium erschweren.

Das GUBN Fazit

Die acht vorgestellten Abschlüsse sind gleichwertig, international anerkannt und ermöglichen jeweils ein Masterstudium. Doch die Studienschwerpunkte sind entscheidend. So gibt es Studiengänge – von „Architektur“ bis „Politikwissenschaften“ –, die sowohl zu einem B.A. als auch zu einem B.Sc. führen. Dabei ist ein B.Sc.-Abschluss mathematiklastiger als das B.A.-Pendant und führt etwa im Bereich Wirtschaft zum Berufszweig des Controllers (anstatt zum Berufseinstieg im Marketing).

Wichtig: Wer sich schon bei der Bachelor-Wahl Gedanken macht, welcher Master zukünftig in Frage kommt, fährt besser. Entscheidet sich Ihr Kind etwa für den B.A. Erziehungswissenschaften (EWS), kann es sein Wissen mit einem M.A. EWS in der Studienrichtung „Management“ vertiefen und so später Führungs- und Leitungsaufgaben übernehmen. Und für den Master of Laws braucht Ihr Kind den Bachelor of Laws.

Bewerbungsfristen

Für zulassungsfreie sowie für zulassungsbeschränkte (NC-)Studiengänge gelten als einheitliche Bewerbungsfristen der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester. Achtung: Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel. Daher informieren Sie sich am besten auf der Webseite der jeweiligen Hochschule.